Fachverband Deutsch als Fremd- und Zweitsprache e.V.

Interessenvertretung für DaF-/DaZ-Lernende, -Lehrende und -Institutionen

DSH-Registrierung

Eine Registrierung als DSH-Standort durch die Hochschulrektorenkonferenz ist staatlich anerkannten Hochschulen und Studienkollegs vorbehalten (RO-DT §3). Einzelpersonen, Sprachschulen oder andere Einrichtungen können keine DSH abnehmen.

Erst-Registrierung

Um sich als DSH-Standort registrieren lassen zu können, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Registrierungsformular
  • DSH-Prüfungsordnung
  • Übersicht über die Mitglieder der Prüfungskommission einschließlich DaF-Qualifikationen
  • Kompletter DSH-Prüfungssatz einschließlich Lösungsschlüssel

Das ausgefüllte Registrierungsformular einschließlich aller Registrierungsunterlagen (als Scankopien) senden Sie bitte per Mail an dsh(at)fadaf.de. Eine Kopie des Registrierungsformulars ohne weitere Unterlagen senden Sie bitte an brand(at)hrk.de.
In der DSH-Koordinierungsstelle wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnung über die Registrierungsgebühr. Sobald die Registrierungsgebühr beim FaDaF eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet.

Die DSH-Gutachter*innen prüfen die eingereichten Unterlagen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Vorgaben der RO-DT. Sollte eine Abweichung von den Vorgaben festgestellt werden oder Rückfragen auftauchen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit einem Hinweis auf die notwendigen Änderungen oder mit einer Bitte um Klärung der Fragen.

Wenn alle Auflagen erfüllt sind, wird Ihnen dies von der DSH-Koordinierungsstelle mitgeteilt. Anschließend kann die Prüfungsordnung durch das Beschlussorgan (z.B. Senat) der antragstellenden Einrichtung verabschiedet werden. Sobald dies geschehen ist, muss die DSH-Koordinierungsstelle darüber schriftlich durch die antragstellende Einrichtung informiert werden. Diese bittet daraufhin die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) um Registrierung. Abschließend erhalten Sie einen Registrierungsbescheid der HRK und werden automatisch in die Liste der registrierten DSH-Prüfungsordnungen der HRK aufgenommen.

Was kostet eine DSH-Registrierung?

Die Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung kostet je nach gewählter Leistung folgende Jahresgebühr:
150 € (Info- und Beratungsservice der DSH-Koordinierungsstelle, kostenlose Teilnahme an DSH-Workshops)
220 € (+ Download-Abo DSH-Handbuch für alle Mitarbeitenden)
280 € (+ institutionelle FaDaF-Mitgliedschaft mit allen Ermäßigungen und allen FaDaF-Leistungen für bis zu 5 Mitarbeitende)

Wie lange ist eine Registrierung gültig?

Eine Registrierung ist fünf Jahre gültig. Nach dieser Zeit muss die Registrierung neu beantragt werden (siehe Re-Registrierung).

Re-Registrierung

Die DSH-Registrierungen sind jeweils für fünf Jahre gültig und müssen nach deren Ablauf erneuert werden, d.h. der DSH-Standort wird re-registriert. Dafür werden die gleichen Schritte durchlaufen wie für die Erstregistrierung: Es wird ein Re-Registrierungsantrag gestellt und die Prüfungsordnung, ein aktueller Prüfungssatz inkl. mündlicher Prüfung und ein exemplarisch ausgefülltes Musterzeugnis eingereicht. Auch die Registrierungsgebühr wird bei einer Re-Registrierung wieder fällig.

Das Formular zur (Re-) Registrierung wird im Moment grundlegend überarbeitet. Bitte wenden Sie sich an uns unter dsh[at]fadaf.de, wenn Sie das Formular benötigen.