Bei der sogenannten Fern-DSH handelt es sich um eine DSH, die von einer registrierten Hochschule oder einem registrierten Studienkolleg an einem anderen Standort als dem eigentlichen Hochschulstandort durchgeführt wird. In der Regel findet die Prüfung an einer Hochschule außerhalb Deutschlands statt, weshalb sie oftmals auch als Auslands-DSH bezeichnet wird. Eine Fern-DSH durchläuft ebenso wie eine lokale DSH einen Registrierungsprozess.
Eine Fern-DSH kann nur von Hochschulen oder Studienkollegs beantragt werden, die an ihrem lokalen Hochschulstandort ebenfalls eine DSH durchführen. Die Fern-DSH wird in diesem Fall von der lokalen Hochschule und nicht von der kooperierenden Hochschule im Ausland beantragt.
Seit 2018 werden keine Fern-DSH-Standorte mehr registriert. Alle bestehenden Fern-DSH- Registrierungen laufen nach deren Ende aus und werden nicht re-registriert. Eine Übersicht über alle aktuellen Fern-DSH-Standorte finden Sie auf der Website der HRK unter Download Fern-DSH-Registrierungen.